AGB

A. Nutzungsbedingungen Verbraucher für die kostenfreie Nutzung der Plattform Bryght

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Online-Angebot von Bryght. Hierbei handelt es sich um eine Plattform, auf der Nutzer die jeweiligen Angebote der Creator annehmen können.

(2) Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss und Benutzerkonto

(1) Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Erstellung eines Profils kommt ein Nutzungsvertrag mit dem Betreiber zustande.

(2) Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenlose Nutzung des Online-Angebots auf Bryght.social.

(3) Für die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus einem Usernamen und einem Kennwort („Login-Daten“). Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Betreiber.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

(5) Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz 4 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

(6) Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind.

(7) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(8) Bei jedweder Kommunikation des Nutzers mit anderen Nutzern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern. Der Betreiber ist weder Stellvertreter noch wird er selbst Vertragspartner.

§ 3 Nutzung des Profils

(1) Bei der Nutzung des Profils kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen:

  • Der Nutzer hat die Möglichkeit, Inhalte (Text, Fotos, Grafiken, Videos etc.) auf die Plattform hochzuladen (zu publizieren).
  • Der Nutzer hat die Möglichkeit, Nachrichten an andere Nutzer zu versenden.

(2) Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

(3) Der Betreiber ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der Betreiber einen Einfluss hat. Dem Betreiber ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Nutzers: Einstellen von Inhalten

(1) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Betreiber, keine Inhalte auf die Plattform hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

(2) Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
  • Hetze gegen Personen oder Unternehmen
  • Persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Nutzern und Dritten
  • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
  • Urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen
  • Sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten
  • Pornografie
  • Anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen

darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.

(3) Persönlichkeitsverletzend und deshalb unzulässig ist es zudem, die Anonymität anderer Nutzer aufzuheben oder Informationen von anderen Nutzern aus privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats bekanntzugeben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Nutzer dürfen keine Informationen in ihre Beiträge aufnehmen oder sonst wie bekannt machen, die Aufschluss über die Identität eines anderen Nutzers geben könnten oder die der Nutzer von anderen Nutzern ausschließlich in privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats erhalten hat.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, in Inhalten, die er auf der Plattform publiziert, Links auf andere Websites zu setzen, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, wird der Nutzer vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhabers einholen.

(5) Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nur im Rahmen des Zitatrechts wörtlich übernommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen.

§ 5 Weitere Mitwirkungspflichten des Nutzers

(1) Ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers darf der Nutzer die Plattform nicht verwenden, um Nachrichten werbenden Inhalts an andere Nutzer oder Dritte zu versenden (Spam-Nachrichten).

(2) Für den Fall, dass der Nutzer die Möglichkeit nutzt, Dritte auf die Plattform über die von dem Betreiber bereitgestellte Empfehlungsfunktion aufmerksam zu machen, hat er sicherzustellen, dass der Dritte mit der Übersendung der werbenden Empfehlungs-E-Mail einverstanden ist.

(3) Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;

(4) Sollte es bei der Nutzung der Plattform bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer den Betreiber von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Nutzer räumt dem Betreiber ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein.

(2) Der Nutzer verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.

(3) Sämtliche Rechte an den Inhalten der Plattform liegen bei dem Betreiber. Dem Nutzer ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die der Betreiber, andere Nutzer oder Dritte auf die Plattform hochgeladen haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Plattform ohne Einwilligung des Betreibers ist untersagt.

§ 7 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

§ 8 Freistellungsanspruch

Der Nutzer stellt den Betreiber und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, die der Nutzer zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, dem Betreiber alle Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 9 Datenschutz

Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Nutzer der Datenschutzerklärung des Betreibers entnehmen. Diese ist unter Bryght.social abrufbar.

In Communities, denen der Nutzer beitritt oder in denen er Angebote eines Creators in Anspruch nimmt, kann der jeweilige Creator zu Zwecken seines Geschäftsbetriebs technische Schnittstellen (Webhooks) zu Drittsystemen einrichten. Bei bestimmten Ereignissen werden hierbei personenbezogene Daten des Nutzers an einen vom Creator bestimmten externen Empfänger übermittelt. Einzelheiten zu den übermittelten Daten, der Rechtsgrundlage und dem Widerspruchsrecht ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertragsdauer/Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.

(2) Im Falle einer Kündigung hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Profil und auf hochgeladene Inhalte.

§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.

(2) Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Der Betreiber wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

(3) Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird der Betreiber in der Ankündigung gesondert hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen.

B. Zusatzbedingungen für die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste auf der Plattform Bryght durch Verbraucher

§ 1 Volljährigkeit

Der Nutzer der kostenpflichtigen Dienste sichert zu volljährig zu sein.

§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

(1) Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und die Leistungen auf der Plattform Bryght unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) erwirbt, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht mit dem Download/Ansicht der Inhalte, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Bryght mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt und Bryght dies in der Vertragsbestätigung, die Bryght dem Kunden zur Verfügung stellt, festgehalten hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft bspw. die vom Creator angebotenen MeetUps oder Events.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bryght GmbH, Sartoriusstraße 23, 45134 Essen, support@bryght.social) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(2) Um sein Widerrufsrecht gemäß dem vorstehenden Absatz 1 auszuüben, kann der Kunde dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Bryght GmbH, Sartoriusstraße 23, 45134 Essen, support@bryght.social

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*

Bestellt am*/erhalten am*

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

C. Zusatzbedingungen für Geschäftskunden (Unternehmer)

§ 1 Geschäftskundenstatus

(1) Nutzer, die kostenpflichtige Dienste auf der Plattform Bryght im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerben, sind verpflichtet, sich als Geschäftskunde zu registrieren und wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Unternehmen zu machen.

(2) Der Geschäftskunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Unternehmensdaten (insbesondere Firmenname, Rechnungsadresse und Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) korrekt und aktuell sind.

§ 2 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / Steuernummer

(1) Bei Bestellungen von Geschäftskunden mit Sitz außerhalb Deutschlands ist die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bzw. der im jeweiligen Land gültigen Steuernummer verpflichtend.

(2) Für Geschäftskunden aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) sowie aus Drittstaaten erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer. Der Geschäftskunde ist in diesen Fällen selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung in seinem Sitzland verantwortlich.

(3) Geschäftskunden aus Deutschland können optional eine USt-IdNr. angeben. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Ausweis der deutschen Umsatzsteuer.

§ 3 Haftung für unrichtige Angaben

Der Geschäftskunde haftet für sämtliche Schäden, die dem Betreiber durch unrichtige oder unvollständige Angaben zum Unternehmerstatus, zur Rechnungsadresse oder zur Steuernummer entstehen. A. § 8 (Freistellungsanspruch) gilt entsprechend.

D. Zusatzbedingungen für das Anbieten entgeltlicher Leistungen auf der Plattform Bryght durch Unternehmer (Creator), Resellervertrag

§ 1 Geltungsbereich und Rollenmodell

(1) Diese Zusatzbedingungen gelten für Unternehmer, die über die Plattform Bryght (nachfolgend „Bryght“, betrieben durch die Bryght GmbH, Sartoriusstraße 23, 45134 Essen) entgeltliche Leistungen anbieten (nachfolgend „Creator“). Sie gelten zusätzlich zu Teil A dieser AGB.

(2) Bryght tritt gegenüber den Käufern als Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf (Merchant of Record). Der über die Plattform geschlossene entgeltliche Vertrag über die Leistung kommt zwischen Bryght und dem Käufer zustande. Der Creator stellt Bryght die Leistung sowie die zugehörigen Inhalte zur Verfügung und erbringt die Leistung an den Käufer; im Verhältnis zu Bryght ist der Creator Lieferant der Leistung.

(3) Im Verhältnis zu den Käufern gelten ausschließlich die AGB von Bryght. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Creators gegenüber Käufern finden keine Anwendung; der Creator wird solche gegenüber Käufern nicht verwenden.

(4) Soweit Regelungen in Teil A dem in Absatz 2 beschriebenen Modell entgegenstehen, insbesondere A. § 2 Abs. 8, gehen die Regelungen dieses Teils D vor.

§ 2 Unternehmerstatus, Registrierungsdaten, Aktualisierungspflicht

(1) Der Creator sichert zu, die Leistungen ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anzubieten und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

(2) Der Creator ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragsdauer wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Firma bzw. Name, Anschrift, Rechtsform, vertretungsberechtigten Personen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer und Bankverbindung. Änderungen sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(3) Der Creator haftet für sämtliche Schäden, die Bryght durch unrichtige, unvollständige oder nicht aktualisierte Angaben entstehen. A. § 8 (Freistellungsanspruch) gilt entsprechend.

§ 3 Identifizierung und Verifizierung (KYC/KYB)

(1) Bryght ist berechtigt und je nach gesetzlicher Lage verpflichtet, die Identität des Creators und – bei Gesellschaften – der dahinterstehenden wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Der Creator ist verpflichtet, an dieser Überprüfung mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise beizubringen. Dies gilt auch nachträglich und anlassbezogen, insbesondere bei Erreichen bestimmter Auszahlungs- oder Umsatzschwellen, bei auffälligen Vorgängen oder auf Anforderung der von Bryght eingesetzten Zahlungsdienstleister.

(2) Die Anforderungen richten sich nach dem von Bryght festgelegten, risikobasierten Stufenmodell. Bryght kann insbesondere die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, eine elektronische Identitätsprüfung mit Lichtbildabgleich, Registerauszüge, Gesellschafterlisten sowie Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten verlangen.

(3) Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Zahlungskonto, das auf den Creator als verifizierten Vertragspartner lautet. Auszahlungen auf Konten Dritter sind ausgeschlossen.

(4) Kommt der Creator seiner Mitwirkungspflicht nach diesem § 3 nicht nach, ist Bryght berechtigt, Auszahlungen bis zum Abschluss der Verifizierung zurückzuhalten. § 8 bleibt unberührt.

(5) Der Creator nimmt zur Kenntnis, dass Bryght als Plattformbetreiber gesetzlichen Erhebungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten unterliegen kann (insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz/DAC7) und dass die nach diesem § 3 erhobenen Daten auch diesen Zwecken dienen.

§ 4 Produktanforderungen, Genehmigungsvorbehalt, verbotene Inhalte

(1) Der Creator darf eine entgeltliche Leistung erst anbieten, nachdem Bryght diese freigegeben hat. Bryght kann die Freigabe von der Vorlage von Informationen zur Leistung abhängig machen und sie verweigern oder widerrufen, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen, gegen geltendes Recht oder gegen Vorgaben der Zahlungsdienstleister vorliegt oder droht.

(2) Der Creator stellt sicher, dass die Leistung und ihre Beschreibung vollständig, zutreffend und nicht irreführend sind. Die Leistungsbeschreibung muss Art, Umfang, Format und wesentliche Eigenschaften der Leistung zutreffend wiedergeben.

(3) Aussagen über erzielbare Einkommen, Umsätze oder sonstige Erfolge (Earnings Claims) sind nur zulässig, soweit sie belegbar sind, sich auf typische Ergebnisse beziehen und mit den gesetzlich gebotenen Hinweisen versehen sind. Die Darstellung atypischer Einzelergebnisse als Regelfall ist unzulässig.

(4) Der Creator stellt sicher, dass seine Angebote nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen. Wird Bryght von einem Käufer wegen einer Verletzung des FernUSG in Anspruch genommen oder widerruft oder beendet ein Käufer den Vertrag mit Bryght unter Berufung auf das FernUSG, gelten A. § 8 (Freistellungsanspruch) sowie § 11 dieses Teils D entsprechend.

(5) Unzulässig sind insbesondere Leistungen mit den in A. § 4 genannten Inhalten sowie Leistungen, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, über die der Creator nicht verfügt (z. B. erlaubnispflichtige Finanz-, Versicherungs- oder Heilbehandlungsleistungen). Bryght kann weitere verbotene oder genehmigungspflichtige Kategorien in einer gesonderten Richtlinie festlegen.

§ 5 Vertrieb, Hilfspersonen, Form von Zusagen

(1) Setzt der Creator zur Bewerbung oder zum Verkauf seiner Leistungen Mitarbeiter, Vertriebspartner oder sonstige Hilfspersonen (z. B. Setter, Closer) ein, so werden deren Handlungen und Erklärungen dem Creator zugerechnet (§ 278 BGB). Der Creator hat den Einsatz solcher Personen auf Anforderung offenzulegen.

(2) Zusagen gegenüber Käufern, insbesondere Garantien, Rückgabe- oder Geld-zurück-Versprechen sowie Erfolgs- oder Einkommensversprechen, sind im Verhältnis zu Bryght nur beachtlich, wenn sie in der von Bryght freigegebenen Leistungsbeschreibung enthalten sind. Davon abweichende, insbesondere mündliche Zusagen sind dem Creator untersagt.

(3) Verstößt der Creator gegen Absatz 2 und entstehen Bryght hieraus Ansprüche Dritter oder Rückabwicklungslasten, gelten A. § 8 (Freistellungsanspruch) sowie § 11 entsprechend. Eine im Annex gesondert vereinbarte Vertragsstrafe bleibt unberührt.

§ 6 Gebühren und Vergütung

(1) Für jede über die Plattform abgewickelte Transaktion (einschließlich Abonnements und Einzelkäufe wie Kurse, Meet-ups oder Events) erhebt Bryght eine Plattformgebühr in Höhe von 10 % des Bruttotransaktionsbetrags.

(2) Zusätzlich fallen folgende Zahlungsabwicklungsgebühren an:

  • Eingehende Transaktionen: 3,9 % des Betrags zzgl. 0,30 € je Transaktion
  • Ausgehende Transaktionen: 0,25 % des Betrags zzgl. 0,10 € je Transaktion

Bryght kann die Zahlungsabwicklungsgebühren anpassen, soweit sich die Entgelte der eingesetzten Zahlungsdienstleister ändern.

(3) Der Creator verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen ausschließlich über die von Bryght bereitgestellten Zahlungssysteme abzuwickeln. Es ist untersagt, alternative Zahlungswege anzubieten oder zu nutzen, um die Plattformgebühr zu umgehen. Bei einem Verstoß ist Bryght berechtigt, den entgangenen Gebührenbetrag nachzuberechnen und den Creator nach eigenem Ermessen von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

§ 7 Zahlungsabwicklung und Auszahlungswege

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die von Bryght eingesetzten externen Zahlungsdienstleister. Standardweg ist die Abwicklung über Stripe Connect; hierzu ist die Einrichtung eines mit dem Bankkonto des Creators verknüpften Kontos beim Zahlungsdienstleister erforderlich.

(2) Für Creator, die über den Standardweg nicht angebunden werden können (insbesondere in von Stripe nicht unterstützten Ländern), kann Bryght alternative Auszahlungswege über andere von ihr benannte, lizenzierte Zahlungsdienstleister bereitstellen. Ein Anspruch des Creators auf einen bestimmten Auszahlungsweg besteht nicht.

(3) Auszahlungen erfolgen abzüglich aller fälligen Gebühren, Provisionen, Einbehalte und etwaiger Gegenforderungen.

§ 8 Auszahlungsvoraussetzungen

(1) Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur, soweit kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. die nach § 3 erforderliche Verifizierung der jeweiligen Stufe ist abgeschlossen;
  2. der Creator hat die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen akzeptiert;
  3. das Verrechnungskonto des Creators weist nach Abzug von Einbehalten und Gegenforderungen ein Guthaben oberhalb des Mindestauszahlungsbetrags von 50 € aus;
  4. es liegt kein laufender Prüf-, Sperr- oder Streitvorgang nach §§ 10, 13 oder 15 vor;
  5. die nach § 9 maßgeblichen Sicherheitsfristen sind abgelaufen.

(2) Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung automatisiert zum nächsten Auszahlungstermin. Den Auszahlungsrhythmus legt Bryght fest und teilt ihn im Nutzerkonto mit.

§ 9 Sicherheitsfristen und Sicherheitseinbehalt

(1) Zur Absicherung von Widerrufen, Rückabwicklungen, Rückbelastungen und sonstigen Erstattungen werden die dem Creator zustehenden Beträge nach Maßgabe der folgenden Absätze zeitversetzt ausgezahlt. Die einbehaltenen Beträge bleiben dem Grunde nach Vergütung des Creators und werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen ausgezahlt, soweit sie nicht zur Deckung berechtigter Gegenforderungen benötigt werden.

(2) Von dem auf eine Transaktion entfallenden Auszahlungsbetrag werden 90 % frühestens nach Ablauf von 14 Tagen (bei einem Bruttopreis der Leistung unter 300 €) bzw. 30 Tagen (ab 300 €) ab dem Tag des Vertragsschlusses mit dem Käufer zur Auszahlung freigegeben.

(3) Die verbleibenden 10 % werden als Sicherheitseinbehalt für die Dauer von 60 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses mit dem Käufer einbehalten und danach zur Auszahlung freigegeben, soweit sie nicht zur Deckung von Gegenforderungen benötigt werden.

(4) Bryght kann die Fristen verkürzen oder auf den Einbehalt verzichten, soweit das abzusichernde Risiko entfällt.

§ 10 Risikobasierte Reserven, Prüfungen und Auszahlungssperren

(1) Liegt ein erhöhtes Rückabwicklungs- oder Ausfallrisiko vor, ist Bryght berechtigt, über den Einbehalt nach § 9 hinaus eine Reserve in Höhe von bis zu 25 %, 50 % oder im Einzelfall bis zu 100 % der Auszahlungsbeträge zu bilden und Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten.

(2) Ein erhöhtes Risiko im Sinne von Absatz 1 liegt insbesondere vor bei: einer erhöhten Quote von Widerrufen, Rückbelastungen (Chargebacks) oder Beschwerden; behördlicher oder anwaltlicher Inanspruchnahme im Zusammenhang mit Leistungen des Creators; konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht; oder entsprechenden Anforderungen der eingesetzten Zahlungsdienstleister.

(3) Bryght bemisst Reserve und Dauer nach billigem Ermessen anhand des konkreten Risikos. Die Maßnahme ist zeitlich angemessen zu befristen und endet, sobald das abzusichernde Risiko entfällt; sie dauert höchstens 180 Tage, soweit nicht eine behördliche oder gerichtliche Anordnung oder ein laufendes Verfahren eine längere Dauer erfordert.

(4) Bryght informiert den Creator über Grund und Umfang der Maßnahme und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dem nicht eine zur Gefahrenabwehr erforderliche Sofortmaßnahme oder rechtliche Gründe entgegenstehen.

§ 11 Rückabwicklung, Widerruf, Rückbelastungen: Erstattung und Regress

(1) Erstattet Bryght einem Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise – sei es aufgrund eines Widerrufs, eines gesetzlichen Rücktritts- oder Gewährleistungsrechts, einer Rückabwicklung nach dem FernUSG, einer Rückbelastung (Chargeback) oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs – so schuldet der Creator Bryght die Erstattung des hierauf entfallenden Bruttobetrags.

(2) Der nach Absatz 1 zu erstattende Betrag umfasst zusätzlich die Bryght hierdurch entstehenden unmittelbaren Kosten, insbesondere von Zahlungsdienstleistern oder Kartensystemen berechnete Rückbelastungs- und Bearbeitungsgebühren sowie die im Verhältnis zum jeweiligen Vorgang angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 wird mit der Erstattung an den Käufer fällig. Bryght verrechnet ihn vorrangig mit bestehenden Guthaben, Einbehalten und Reserven des Creators; § 12 bleibt unberührt.

(4) Weitergehende Ansprüche von Bryght, insbesondere aus A. § 8, bleiben unberührt.

§ 12 Aufrechnung, Verrechnung, Zurückbehaltung

(1) Bryght ist berechtigt, fällige Forderungen gegen den Creator – insbesondere nach §§ 6, 11 und 13 – mit Auszahlungsansprüchen des Creators zu verrechnen bzw. gegen diese aufzurechnen. Die Verrechnung erfolgt produkt-, community- und vorgangsübergreifend und erfasst auch künftige Auszahlungsansprüche des Creators.

(2) Wegen streitiger oder noch nicht bezifferbarer Gegenforderungen kann Bryght Auszahlungen in angemessener, dem voraussichtlichen Umfang der Gegenforderung entsprechender Höhe zurückbehalten.

§ 13 Negativsaldo

(1) Übersteigen die Forderungen von Bryght gegen den Creator dessen Guthaben, Einbehalte und Reserven (Negativsaldo), hat der Creator den Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung auszugleichen.

(2) Nach Ablauf der Frist kommt der Creator ohne weitere Mahnung in Verzug. Er trägt die zur Beitreibung erforderlichen Kosten, einschließlich angemessener Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.

(3) Bryght ist berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich Auszahlungen zu sperren und das Anbieten weiterer Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.

§ 14 Sicherheiten

(1) Bryght kann bei erhöhtem Risiko die Auszahlung oder die weitere Nutzung der Plattform von der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig machen, insbesondere von der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats, der Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft des wirtschaftlich Berechtigten oder der Leistung einer Kaution bzw. eines erhöhten Einbehalts.

(2) Art und Höhe der Sicherheit haben in einem angemessenen Verhältnis zum abzusichernden Risiko zu stehen.

§ 15 Mitwirkung bei Rückbelastungen und Kundenanliegen

(1) Der Creator ist verpflichtet, Bryght bei der Bearbeitung von Widerrufen, Beschwerden, Rückbelastungen und sonstigen Kundenanliegen zu unterstützen und die hierfür angeforderten Nachweise – insbesondere zur Erbringung der Leistung, zu Zugriffs- und Nutzungsprotokollen sowie zur Kommunikation mit dem Käufer – innerhalb von 48 Stunden nach Anforderung bereitzustellen.

(2) Der Creator hat die zur Verteidigung gegen Rückbelastungen erforderlichen Unterlagen für die Dauer der jeweils geltenden Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen aufzubewahren.

(3) Verletzt der Creator seine Pflichten nach diesem § 15, ist Bryght berechtigt, betroffene Auszahlungen bis zur Erfüllung zurückzuhalten. Mehrkosten, die Bryght durch die Pflichtverletzung entstehen, trägt der Creator.

§ 16 Steuern und Meldepflichten

(1) Die Abrechnung zwischen Bryght und dem Creator kann im Gutschriftverfahren erfolgen. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Reseller-Modell und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

(2) Der Creator ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte und Umsätze selbst verantwortlich.

(3) Der Creator wirkt an gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Auskunftspflichten von Bryght mit, insbesondere nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7), und stellt die hierfür erforderlichen Angaben bereit.

§ 17 Nutzungsrechte an Creator-Inhalten

(1) An den Inhalten, die der Creator auf der Plattform anbietet, räumt der Creator Bryght ein einfaches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung der Verträge mit den Käufern und zum Betrieb der Plattform erforderlich ist.

(2) Darüber hinaus räumt der Creator Bryght ein einfaches Recht zur Nutzung von Name, Kennzeichen und ausgewählten Inhalten zu Zwecken der Bewerbung der Plattform und des Angebots des Creators ein. Der Creator kann dieser werblichen Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 18 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

(1) Der Creator darf Inhalte, die ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt, bearbeitet oder wesentlich verändert wurden („KI-generierte Inhalte“), nur veröffentlichen, wenn diese klar und für Nutzer jederzeit erkennbar als solche gekennzeichnet sind. Bei gemischten Inhalten ist kenntlich zu machen, welche Teile KI-generiert sind. Reine Qualitäts- oder Korrekturhilfen gelten nicht als KI-generiert.

(2) Unzulässig sind insbesondere das Veröffentlichen nicht oder unzureichend gekennzeichneter KI-Inhalte sowie das Vorspiegeln menschlicher Urheberschaft. Bryght ist berechtigt, entsprechende Inhalte zu kennzeichnen, zu sperren oder zu löschen und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen den Creator zu verwarnen, Funktionen einzuschränken oder den Vertrag zu kündigen. A. § 8 (Freistellungsanspruch) gilt entsprechend.

§ 19 Webhooks und Datenweitergabe an Drittsysteme

(1) Bryght stellt dem Creator die technische Möglichkeit zur Verfügung, in den von ihm verwalteten Communities Webhooks einzurichten, über die bei bestimmten Ereignissen (z. B. abgeschlossener Kauf, Beginn oder Ende eines Abonnements) Datensätze an einen vom Creator konfigurierten externen HTTPS-Endpoint übermittelt werden.

(2) Pro Ereignis übermittelt Bryght insbesondere folgende Daten: zur betroffenen Person interne Nutzer-ID, E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname sowie Username; zum Kauf bzw. Abonnement interne ID, Status, Preis, Währung sowie das gekaufte Produkt bzw. das gebuchte Abonnement; zur Community deren ID und Name. Bryght behält sich vor, den Umfang der übertragenen Datenfelder anzupassen, wenn neue Ereignisse oder Funktionen hinzukommen; wesentliche Erweiterungen werden den Creatorn in geeigneter Weise mitgeteilt.

(3) Mit dem Einrichten eines Webhooks bestimmt der Creator den Empfänger und die weitere Verarbeitung der dort eingehenden Daten eigenverantwortlich. Bryght und der Creator handeln insoweit jeweils als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Der Creator ist insbesondere verpflichtet,

  1. für die Verarbeitung der über Webhooks empfangenen personenbezogenen Daten eine eigene tragfähige Rechtsgrundlage sicherzustellen und – soweit erforderlich – die Käufer hierüber zu informieren,
  2. den empfangenden Endpoint nach dem Stand der Technik abzusichern (insbesondere TLS, Zugriffsbeschränkung, Verifikation der von Bryght übermittelten Signatur),
  3. bei Übermittlungen an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO eigenverantwortlich sicherzustellen (insbesondere Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder eine zulässige Ausnahme nach Art. 49 DSGVO),
  4. Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschanfragen, die ihn als Empfänger betreffen, eigenständig zu erfüllen, an nachgelagerte Empfänger weiterzugeben und entsprechende Anfragen, die Bryght von Käufern erhält und an den Creator weiterleitet, in seinem Verantwortungsbereich umzusetzen,
  5. die Daten ausschließlich für die mit dem Käufer vereinbarten Zwecke zu verarbeiten und sie insbesondere nicht für werbliche Ansprache zu nutzen, soweit die hierfür einschlägigen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

(4) Der Creator stellt Bryght von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach Absatz 3 resultieren. A. § 8 (Freistellungsanspruch) gilt entsprechend.

(5) Bryght ist berechtigt, einzelne Webhooks vorübergehend zu deaktivieren oder dauerhaft zu sperren, wenn ein konkreter Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht besteht oder wenn der konfigurierte Endpoint die Plattform technisch beeinträchtigt. Bryght teilt dem Creator die Sperrung mitsamt Begründung mit. Soweit nicht eine sofortige Sperrung zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für die Plattform oder Dritte erforderlich ist, hört Bryght den Creator vor einer Sperrung an.

(6) Sollte sich die rechtliche Einordnung des in Absatz 3 beschriebenen Verhältnisses künftig ändern und eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO oder eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich werden, wird Bryght dem Creator den Abschluss eines entsprechenden Vertrags anbieten. Der Creator ist verpflichtet, einen solchen Vertrag binnen angemessener Frist abzuschließen; bis zum Abschluss kann Bryght die Webhook-Funktion für den betroffenen Creator einschränken.

§ 20 Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für Bryght liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen vor.

(2) Pflichten, die ihrer Natur nach fortwirken, bleiben über die Beendigung hinaus bestehen, insbesondere die Erstattungs- und Regresspflichten nach § 11, die Mitwirkungspflichten nach § 15 sowie die Freistellungspflichten nach A. § 8.

(3) Bei Beendigung des Vertrags, bei Einstellung des Angebots oder bei Offline-Nahme von Leistungen ist Bryght berechtigt, vorhandene Guthaben zur Deckung nachlaufender Widerrufe, Rückbelastungen und Erstattungen für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen einzubehalten und nach Ablauf auszuzahlen, soweit sie nicht zur Deckung berechtigter Gegenforderungen benötigt werden.

(4) Bereits abgeschlossene Verträge mit Käufern, insbesondere laufende Abonnements, werden nach Maßgabe der gegenüber den Käufern bestehenden Pflichten geordnet abgewickelt.

§ 21 Änderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Bryght kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und kündigt dem Creator Änderungen vorab an. Widerspricht der Creator nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung, gilt dies als Zustimmung zur Änderung.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen, sofern der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.